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1. Der Bildungsfreund in den Oberclassen deutscher Volksschulen - S. 202

1843 - Altona : Schlüter
302 104. Gesindeordnung für die Herzogthümer Schles- wig und Holstein. Wir Christian der Achte, von Gottes Gnaden König zu Dänemark, der Wenden und Gothen, Herzog zu Schleswig, Hol« stein, Stormarn, der Dithmarschen und zu Lauenburg, wie auch zu Oldenburg, re. Thun kund hiemit: Nachdem in Veranlassung eines stän- dischen Antrags der Entwurf einer Gesindeordnung für die Herzog- thümcr Schleswig und Holstein den ständischen Versammlungen für das Herzogthum Schleswig und für das Hcrzogthum Holstein zur Be- rathung vorgelegt worden, sind Uns die hierüber abgegebenen Gutach- ten beider Versammlungen allerunterthänigst vorgetragen worden. Wir haben hierauf zur Bewirkung einer übereinstimmenden Gesetzgebung im Gcsindewescn für alle Landestheile in Unfern gedachten Herzogthümer», und zur Beseitigung der Ubclstände» welche sich in dieser Beziehung gezeigt haben, nachstehende Gesindeordnung zu erlassen Uns allerhöchst bewogen gefunden, und verfügen und befehlen demgemäß: § 3. Auch ohne besondere Vereinbarung ist das Gesinde verpflich- tet. außer den speciell demselben obliegenden Leistungen auf jede Weise nach Vermögen zur Erreichung der häuslichen Zwecke mitzuwirken, den Anordnungen der Dienstherrschaft in dieser Beziehung Folge zu leisten und sich der Hausordnung gemäß zu verhalten. 8 4. Dagegen liegt auch ohne ausdrückliche Übereinkunft der Herr- schaft die Verpflichtung ob, nach bester Einsicht wie für das leibliche, so auch für das sittliche Wohl des ihr untergebenen Gesindes Sorge zu tragen. 8 5. Es darf daher das Gesinde durch die Hausordnung an dem Besuche des öffentlichen Gottesdienstes nicht ungebührlich gehindert werden, und die Herrschaft hat unconfirmirte Dienende vorschriftsmäßig zum Besuch der Kirche und Schule anzuhalten. 8 12. Die allgemeinen Termine des Dicnstwechsels für Miethen, welche halbjährig oder jahrweise geschlossen werden, sind der Iste Mai und Iste November, sofern nicht andere Ab- und Zugangszeiten ver- einbart werden. In der Stadt Altona werden jedoch mit Rücksicht auf die dortigen Verhältnisse die bisher gebräuchlichen Termine beibehal- ten. (Himmelfahrt und Martini.) 8 13. Der Ab- und Zugang des Gesindes findet, wenn die Ent- fernungen solches erlauben, an demselben Tage statt, und ist das Ge- sinde zum Antritt des Dienstes, so wie die Herrschaft zur Annahme desselben erforderlichen Fcklls durch polizeilichen Zwang anzuhalten. 8 14. Der durch das Verschulden des Gesindes um 24 Stunden verzögerte Dienstantritt berechtigt die Dienstherrschaft, den Contract aufzuheben, und ist außerdem von dem Gesinde mit einer Brüche von 1 bis 3 Rbthlr. zu büßen. 8 16. Durch eine von Seiten der Herrschaft veranlaßte Ver- zögerung wird das Dienstverhältniß nicht aufgehoben, und die Herr-

2. Der Bildungsfreund in den Oberclassen deutscher Volksschulen - S. 549

1843 - Altona : Schlüter
549 die wichtige Frage, wer sollte sein Nachfolger fein V Den Lehen war es nämlich eigenthümlich, daß nur die vom ersten Erwer- der desselben abstammende grade männliche Linie ein solches er- den konnte; starb diese aus, so fiel es an den Lehensherrn zurück. So setzte das in Deutschland gesetzlich geltende geschrie- bene Lehensrecht es fest; zwar gab es schon damals manche Aus- nahmen davon, wonach Seitenverwandte und selbst die weibliche Linie ein Lehen erbten, aber sie beruhten auf besondern Verträ- gen. Danach war nun leicht zu entscheiden, daß in Holstein der Graf Otto von Schauenburg-Pinneberg der einzig berech- tigte Erbe des Landes war. Allein in Schleswig stand die Sache nicht so einfach. Denn hier war, da das Land zum deutschen Reiche nicht gehörte, das ganze Lehensverhältniß dem deutschen nur nachgebildet, bestimmte Gesetze darüber gab es nicht. Die Lehensurkunden über Schleswig sagten auch über > diesen Fall nichts, nur waren sie, als Schleswig noch einen eignen Herzogsstamm besaß, stets so gefaßt, daß sie die Erbfolge der weiblichen Linie ganz^ ausschlossen. Das Schauenburger Haus dagegen fing wirklich an, das Land als ein auch auf die weib- » liche Linie erbliches anzusehn, welche Ansicht aber keineswegs allgemein anerkannt war. Darum versuchte auch der Schwester- sohn Adolfs Viii., der Graf von Oldenburg, Christian I., seit 1448 König von Dänemark, Norwegen und Schweden aus diesem Grunde nicht so sehr Anspruch auf Schleswig zu ma- chen, wohl aber hatte er Ansprüche, wenn man das ganze Verhältniß dem deutschen Rechte gemäß beurtheilte. Dann nämlich war das Haus des Vasallen als ausgestorben anzusehn, und Schles- wig siel dem Lehensherrn, also Christian dem Ersten, wieder anheim. Verfuhr man aber mit Schleswig so, wie man bei ganz demselben Fall mit einem andern an Deutschland angren- zenden und seinen Lehensverhältnissen nachahmenden Lande ver- fahren war, nämlich mit Fehmern: dann hätte durch Verzicht- leistungen und Verträge bewirkt werden müssen, daß Graf Otto von Schauenburg auch Schleswig erhielt. Dieß aber würde der König schwerlich ruhig aberkannt haben und so wieder der alte Krieg entstanden sein, den das Land unmöglich noch einmal ertragen wollte und konnte. Lieferte man dem Könige aber Schleswig aus, so war der ganze blutig erkaufte Gewinn frü- herer Siege verloren und Schleswig wieder von Holstein getrennt. Diesem Allen nun zu entgehen ergriff man, als Adolf Viii. 1459 gestorben war, ein sehr richtiges Mittel. Der König nämlich, der überdiest durch die waldemarifchs Verordnung von

3. Der Bildungsfreund in den Oberclassen deutscher Volksschulen - S. 551

1843 - Altona : Schlüter
551 so dauerte die Belehnung fort; der König war über Schleswig Lehensherr und Vasall in Einer Person und obgleich er sich selbst nicht belehnen konnte, so belehnte er doch immer den Herzog von Gottorf mit dem ungetheilten Recht auf beide Lande; ja sogar die jüngere königliche, die herzoglich-sonderburgische Linie, von der jetzt die Häuser Augustenburg und Glücksburg abstam- men, erhielt die Belehnung. Doch auch diese bloße Formalitär fiel endlich weg, indem für Schleswig die Lehensverbindung mir Dänemark 16-58, für Holstein die mit Deutschland mit dem Untergange - des deutschen Reichs 1806 aufhörte. So ist auch bei fast allen Staaten das Lehenswesen verschwunden und nur einige seiner Wirkungen sind geblieben; als — Hauptfolge nament- lich die wohlerworbene uralte Berechtigung der männlichen Linie vor der weiblichen zur Erbfolge. Schleswig-Holstein ist also ein ganz souveräner, unabhängiger, selbstständiger Staat geworden, mit einem nur in männlicher Linie zur Erbfolge berechtigten Für- stenhause. Dieses ist denn auch durch spätere Vorgänge keines- wegs abgeändert; denn als 1721 der König das gottorfische Schleswig in Besitz nahm und ein Theil der Schleswiger dem königlichen Hause huldigte, so geschah dies; nur dem Könige als Herzog und war in so fern nicht verbindlich, als das gottorfische Haus noch nicht seinen Rechten entsagt hatte. Als dieses aber 1773 geschah, wurde die Erbfolge nicht geändert, vielmehr ist das Recht der männlichen Linien des Königshauses, insonderheit der jüngeren, bei andern Gelegenheiten ausdrücklich vorbehalten und anerkannt. Das; endlich Holstein 1815 dem deutschen Bunde beitrat, änderte nicht allein in seiner Verbindung mir Schleswig Nichts, sondern knüpfte sie gemäß einer richtigen Auffassung dez Bundes, der zur politischen Sicherheit seiner Theilnehmer ge- gründet ist, nur um so viel inniger und fester. — 235. Die Kirchenreformation in Schleswig-Holstein. Ehemals, in katholischer Zeid gehörte Holstein zum Erzbis- thum Hamburg-Bremen, Schleswig zum Erzbisthum Luwd. Ein- stußreicher noch als die große Macht dieser Erzbischöfe wurde bald die der hohen Landesgeistlichkeit selber, zunächst des Bischofs von Lübeck, unter dem Wagkien stand,, und des Bischofs von Schles- wig. ^ Im übrigen Holstein übte größtentheils der Domprobst von Hamburg die bischöfliche Gewalt, in Törninglehn und dem nordwestlichen Schleswig bis an die Widau der Bischof von Ri- pen; Fehmern, Allen und Ärroe gehörten zum Bisthum Odense.

4. Der Bildungsfreund in den Oberclassen deutscher Volksschulen - S. 613

1843 - Altona : Schlüter
254. Napoleon. Im I. 1789 Ausbruch der französischen Revolution. S. S. 538. Der französische Qbergencral Napoleon Bonapartc (geb. 1768 auf Corsita) führt die Franzosen in Italien von Sieg zu Sieg. stiftet daselbst eine neue Republik, verwandelt auch den Kirchenstaat nach Gcfangcnnchmung des Papstes in eine römische Republik, die Schweiz in eine helvetische, und verlangt die Abtretung deö linken Rheinufers. 1798 sendet Frankreich Napoleon nach Egypten; cs wird fast ganz erobert; aber Italien während dessen wieder verloren. Na- poleon kehrt zurück, errichtet in Frankreich die Consularregicrung. schickt ein Heer unter Moreau nach Deutschland, und während dieser siegreich bis Wien vordringt, geht er selbst über die Alpen, erobert Italien wieder und erzwingt im Frieden zu Lüncv ille die Abtretung des linken Rheinufers, die Anerkennung der bisher geschaffenen Republiken und die Umbildung Toökana's in das Könige. Etrurien. 1801 stellt Bonapartc als erster Eonsul durch einen Vertrag mit dem Papste die römische Kirche in Frankreich wieder her, und läßt sich 1804 unter dem Namen Napoleon zum erblichen Kaiser der Franzosen erklären und vom Papste Pius Vii. salben. — Darauf verwandelt er die italienische Rcpnblick in das Königreich Italien und vereinigt einen andern Theil Jtalicn's mit Frankreich. Napoleon, mit Baiern, Baden und Würtcmbcrg verbündet, dringt rasch in Deutschland ein und nöthigt durch die Besetzung Wien's und durch die Schlacht bei Austerlitz Österreich zum Frieden und zur Abtretung bedeutender Ländcnheile, so wie zur Anerkennung der an Baiern und Würtcmbcrg verliehenen Königswürde. Neapel gibt er seinem Bru- der Joseph, macht Holland zu einem Königreich für seinen Bruder Ludwig, und seinen Stiefsohn Eugen Beauharnois zum Vice- konig von Italien. — Um Deutschland allmälig zu unterjochen, ersann er die Stiftung des Rheinbundes (von 16 deutschen Fürsten) unter seinem Protcc- torate, und bewirkte dadurch die Auflösung des fast tausendjäh- rigen römisch-dcutschen Reiches. Die Kriegserklärung Preußcn's, das von Napoleon schmählich verletzt worden » gab ihm hierauf Gele- genheit zur weitern Verfolgung seiner Weltherrscherplane. Die für Preußen so unglückliche Schlacht bei Jena (1806) führte zur Be- setzung Berlin's. und die Schlacht bei Friedland (1807) zum Frie- den von Tilsit, in welchem Friedrich Wilhelm Iii. sein halbes Kö- nigreich verlor. Andere Ergebnisse dieses preuß. Krieges waren die Bildung des Königreichs We ftp ha len aus hessischen, braunschweigi- schen, hannöverschen und preuß. Ländern für seinen Bruder Hierony- mus, der Beitritt Sachsen's zum Rheinbund und seine Erhebung zum Königreich, so wie die Bildung eines Herzogth umö Warschau für Sachsen. Da während dieses Krieges England durch Nelson's Sccsieg bei Trafalger die sranz. und spanische Seemacht vernichtet hatte, schloß Napoleon die Engländer mit ihrem Handel vom Fcstlandc aus und

5. Der Bildungsfreund in den Oberclassen deutscher Volksschulen - S. 550

1843 - Altona : Schlüter
550 1326, wonach Schleswig mit dem Königreiche nicht wieder ver- einigt werden durfte, gebunden war, trat mit den gesetzlichen Vertretern beider Lande Schleswig und Holstein, den damals aus Adel, Geistlichkeit und Abgeordneten der Städte bestehenden Landständen in Unterhandlung, und diese wählten am 3. Mär; 1460 zu Ripen den König zum Landesherrn beider Lande, wenn er sich dieserhalb mit den übrigen Bewerbern, vorzüglich den: Grafen Otto, abfinden »volle. Zugleich wurde festgesetzt, daß man Christian nicht als Erben oder als König von Däne- mark, sondern aus freien Stücken gervählt habe, und das; man nach seinem Tode stets wieder aus seinen Erben männ- lichen Geschlechts einen Landesherrn wählen »volle, »uöge dieser König sein oder nicht, ferner, daß Schlesivig und Holstein eivig und unqetheilt beisamrnen bleiben sollten, und daß das Recht des Landesherrn auf die Herrschaft aufhöre, »venn er diese Bedingungen nicht bestätigt habe. Steuern und Krieg seien von Bewilligung der Landstände abhängig. Dieß ist der Inhalt der sogenannten Landesprivilegien von 1460, beschworen und bestätigt bis auf den heurigen Tag. Das Recht des Lehensherrn, sowol des Königs über Schleswig als des Kaisers über Hol- stein blieb, und das Wahlrecht der Stände widersprach demsel- den auch nicht, denn es konnte de»n Lehensherrn einerlei sein, ob ihm der Vasall als Erwählter oder als Erbe zur Belehnung präfentirt wurde. Auch war bei den großen geistlichen Fürsten- thümern diese Art Wahl längst gebräuchlich. Nach Christian's Tode nun huldigten die Stände seinen beiden Söhnen 1482, und eben so nach Friedrich's I. Tod 1533, wodurch die Un- theilbarkeit der Lande gefährdet wurde; doch suchte inan diese dadurch zu retten, daß die jedem Fürsten zugetheilten Lande höchst vermischt durcheinander lagen und nur über die Ämter er allein regierte; über die Districte des Adels und der Geist- lichkeit blieb die gemeinsame Regierung. So entstanden das königliche und das gottorfische Herzogshaus neben einander. Als die Theilungen noch mehr zuzunehinen drohten, setzte 1609 der Herzog von Gottorf zum Theil mit Einwilligung der Stände fest, daß statt erst geivählt zu werden immer der erstgeborne »nännliche Erbe als solcher folgen solle, und 1630 bestiminte der König dasselbe für seinen Antheil, während merkwürdiger Weise derselbe König Friedrich Hl. im Königsgesetze für Dänemark die Erbfolge der »veiblichen Linie nach Aussterben des regierenden Mannsstamms anordnete. — Was nun das Lehenswesen betrifft, L

6. Der Bildungsfreund in den Oberclassen deutscher Volksschulen - S. 600

1843 - Altona : Schlüter
600 19. Die Landgrafschaft Hessen-Homburg. Einw. meist cvgl. n. Herrsch. Homburg — : Homburg, Hpt.- und Nesidcnzst. b. Herrsch. Meiscnhcim —: Meiscnhcim. — 20. Das Fürst enthum Waldeck, in 2 getrennten Theilen, Ein- wohner meist cvangel. —: iti den Thälern Ackerbau, auf den Höhen Viehzucht und Bergbau. — a. Fürstenthum Waldeck, westlich von Hessen-Cassel —: C or- ba ch, Hptft.—Arolsen, Rcsid. d. Grafschaft Pyrmont, nördlich vomvorigen —: Py r m o n t, Som- mcrrcsidcnz, Bäder, Gesundbrunnen. 21. Das Herzogth. Nassau, westlich von Hessen-Darmftadt, mit fruchtbaren Thälern, trefflichen Weinen, Waldungen, Erzgruben und Mincralqucllk». Einw. zur Hälfte cvang., zur (etwas kleinern) Hälfte kathol. —: Wiesbaden, Hptst.,Badeort. — Biberich, Sommerrcsid.— Idstein, in der Nähe Nicderselters, Gesundbrunnen. — Hoch- deim, Weinbau. — Rüdes heim, in der Nahe Johannisberg und Asmannshauscn mit trefflichen Weinen. — Nassau, mit dem Stammschloß Nassau. — Dillcnburg, Kupferhütte. — Em s, Schlan- gcnbad und Schwalb ach, Bäder, Mineralwasser. 22. Die freie Bundcsstadt Frankfurt am Main, mit dem gegenüber liegenden Sachsenhausen, Residenz der deutschen Bundes- versammlung. einst Krönungsort der deutschen Kaiser, Fabrik- und Handclsst. Göihe's Geburtsort. — Einw. vorherrschend cvangel. Handel Hauptnahrungsquclle. 23. Das Fürstenthum Lippe-Detmold, westlich von der Grafschaft Pyrmont —, Emw. meist rcform.—Ackerbau, Viczucht, Lein- weberei —: Detmold, Hpt.- und Residenzst. —Lemgo.— 24. Das Fürstcnth. Lippe - Sch auinbur g, nördl. vom vorigen. Einwohner meist luthcr. —Nahrungsquellen wie bei L.-D. — : Bük- kcburg, Hptst. und Ncsid. 25. Von dem ehemal. Großhcrzogthum Luremburg bildet jetzt nur der holländische Antheil ein Glied des deutschen Bundes. Emw. meist kathol.-L urcmb u r g, deutsche Vundcsfcstung (prcuß.besatz.) 249. Fortsetzung: Iii. Nord-Deutschland. Auch hier ist, wie in Süd- und Mittel-Deutscht., der östlich- ste Staat der größte. 26. Das Königreich Preußen — zerfällt in den östl. und westl. Theil. Der östliche ist ganz eben, größtenthcüs sandig, und enthält außer dem eigcntl. Königreich Preußen (Ost- und Westprcu- ßcn) und Posen, die deutschen Staaten: a Schlesien — l> Pom-

7. Der Bildungsfreund in den Oberclassen deutscher Volksschulen - S. 615

1843 - Altona : Schlüter
Unterdessen waren auch in Spanien die französischen Heere von den mit den Spaniern verbündeten Engländern allmälich besiegt und vertrieben worden, und bereits stand Wellington nach seinem Siegc bei Vlttor ia in Frankrcich's Grenzen, als auch die Heere der Ver- bündeten 1814 unter Blücher über den Rhein in Frankreich eindran- gen. Ihrem siegreichen Einzüge in Paris folgte die Absetzung Napoleon's. die Verweisung desselben nach Elba. die Wiederein- setznng der Bourbonen und die Zurückfuhrung Frankreich's auf die Grenzen von 1792. Während aber die Monarchen in Wien Enropa's Angelegenheiten zu ordnen beschäftigt waren, verließ Napoleon heimlich Elba und trat plötzlich wieder in Frankreich ans, wo das ihm mit Begeisterung zu- fallende Heer ihm die schnelle Wiederherstellung des Kaiserthums mög- lich machte. Doch von den europäischen Mächten in die Acht erklärt, erlag er nach hundert Tagen der wieder über den Rhein rückenden Heeren der Verbündeten in der Schlacht bei Waterloo — 1815 — so gänzlich, daß er allen seinen Ansprüchen auf Frankreich entsagen und — da er, an der Flucht nach Amerika von den Engländern verhindert, England's Schutz suchte — als Enropa's Gefangener auf St. Helena mitten im atlantischen Ocean nach Ljähriger Seclenpein sein Leben verhauchen mußte. Thcilnehmer seiner letzten Trauerjahre war der General Bertrand. 1841 holten die Franzosen seine Gebeine nach Paris. Durch den zweiten Pariser Frieden wurde Frankreich auf die Grenzen von 1790 beschränkt und das Königthum der Bour- bonen (unter Ludwig Xviii.) wieder hergestellt; durch die Wiener Eongreßactc aber wurde Österreich durch Jllprien, Dalmatien, die Lombardei, Tyrol und Salzburg. — Preußen durch die Provinzen Niederrhein, Wcstphalen, Sachsen und Posen, — Hannover (das zum Königreich erhoben wurde), Daicrn, die beiden Hessen und Weimar durch verschiedene andere Gebietsthcile vergrößert; Frank- furt, Hamburg, Bremen und Lübeck zu freien Städten erhoben; — sämmtliche deutsche Staaten zu dem deutschen Bunde vereinigt, der die äußere und innere Sicherheit Dcutschland's als eines Ganzen, gegenüber den andern europäischen Staaten, zum Zwecke hat; — im Übri- gen an Rußland der größte Theil des Herzogth. Warschau als ein Königreich Polen überlassen; Belgien und Holland zu einem Königreiche erhoben; Norwegen mit Schweden vereinigt; der Schweiz drei neue Cantone und beständige Neutralität zugesprochen, und den Engländern der Besitz von Malta und Helgoland und mehrerer franz. und holländ. Colouicn bestätigt. 255. Schill. (1809, am 9. Slpril.) Es zog aus Berlin ein tapferer Held, Er führte sechshundert Reiter in's Feld, Sechshundert Reiter mit redlichem Muth, Die dürsteten alle Jranzosenbiut. Ävck 3jcií0í i! ¿Ti mes ie tz'schil t Sick /1371) (ff

8. Neues Lesebuch für Schleswig-Holstein-Lauenburgische Volksschulen - S. 138

1842 - Oldenburg/Holstein : Fränckel
— 139 — eben so hoch. — Das Hauptgebirgc des nördlichen Deutschlands ist der Harz, welcher in dein Brocken, oder Blocksberg, in der Nähe der hannoverschen Stadt Clausthal zu einer Höhe von 3500 Fuß aufsteigt. Deutschland hat 5 Hauptflüsse, nämlich: Rhein, Weser, Elbe, Oder und Donau. — Der Rhein entspringt in der Schweiz, auf einem Berge, welcher der St. Gotthard heißt; er ist an den meisten Stellen außerordentlich rein und klar, und die Gegenden durch welche er hinfließt, sind überaus schön und herrlich.— Beischafhansen in der Schweiz stürzt er sich mit einem furcht- baren Getöse von einer 65- Fuß hohen, steilen Felswand hinunter, und bildet den prächtigen Rheinsall. Dieser schöne Fluß ergießt sich durch mehrere Mün- dungen in die Nordsee. — Die Weser entspringt im thüringer Walde und fließet der Nordsee zu; sie heißt zuerst Werra, und erhält erst späterhin, nach- dem die Fulda und Werra zusammengeflossen sind, den Rainen Weser. Die Elbe entspringt im Riescngebirgc, nimmt während ihres Laufes mehre bedeu- tende Flüsse in sich ans, und ergießt sich 18 Meilen unterhalb Hamburg in die Nordsee. — Die Oder entspringt in Mähren auf den Sudeten, und fließt durch die preußischen deutschen Länder der Ostsee zu. — Die Donau ent- springt in dem Großherzogthum Baden, durchströmt die südlicheren Gegenden unsers deutschen Vaterlandes in östlicher Richtung, tritt dann in das König« Vich Ungarn ei», durchfließt einen Theil des türkischen Reiches, und ergießt sich endlich in das schwarze Meer. — Der größte See in Deutschland ist der Boden see. Ehemals umfaßte Deutschland eine große Menge kleiner Staaten, die mit- einander in einer Reichsverbindnug standen, dessen Oberhaupt ein Kaiser war, welcher von Kurfürsten gewählt wurde. — Ein langer Krieg mit Frankreich stürzte diese alte Verfassung, und eö trat ein Rheinischer Bund an die Stelle derselben, in welchem Napoleon, der Kaiser Frankreichs, das Wort führte. Nach dem Sturze desselben erhielt das Vaterland durch die deutsche Bundcsaktc, am 6tcn Juni 1815- seine jetzige Einrichtung. — Nach derselben bestehen in Deutschland 38 selbstständige Staaten, die sich zu einem beständi- gen Bunde mit einander vereinigt haben. Der Zweck desselben ist Er- haltung der äußern und innern Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deut- schen Staaten. Alle Bundesglteder habe», als solche, gleiche Rechte. Sic verpflichten sich alle gleichmäßig, die Bundes acte unverbrüchlich zu halten. Alle sind verpflichtet, zur Vertheidigung des Vaterlandes, im Verhältniß zur Größe und Einwohnerzahl ihrer Besitzungen, eine bcstiinmte Anzahl Soldaten zu stellen. Zum deutschen Staatenbunde gehören folgende Staaten: 1. Die Herzog- thümer Holstein und Lauenburg. 2. Die 4 freien Städte. 3. Das König- reich Hannover. 4. Das Großhcrzogthum Oldenburg. 5. Die mecklenburgi- schen Großherzogthümcr. 6. Die deutschen Besitzungen des Königs von Preu- ßen. 7. Das Herzogthum Braunschweig. 8. Die Lippeschen Fürstenthümer. 9. Die Anhaltischen Herzogthümcr. 10. Die Schwarzburgischcu Fürstenthümer. 11. Die Sächsischen Herzogthümcr. 12. Die Hessischen Länder. 13. Das Fürstenthnm Waldeck. 14. Das Hcrzogthum Nassau. 15. Das Großherzog- thum Luxemburg. 16. Das Großhcrzogthum Baden. 17. Die Hohenzollcr- schcn Fürstenthümer. 18. Das Königreich Würtembcrg. 19. Das Königrcich Baiern. 20. Das Königreich Sachsen. 21. Die Rcußischen Fürstenthümer. 22. Kaiserlich Oesterreichsche Besitzungen. 23. Das Fürstenthum Lichtenstein. I. Die deutschen Lander des Königs von Dänemark. Die deutschen Länder des Königs von Dänemark bilden zunächst die Her- zogthüiner Holstein und Laiienbnrg, dann aber auch Schleswig. Sie enthal-

9. Neues Lesebuch für Schleswig-Holstein-Lauenburgische Volksschulen - S. 145

1842 - Oldenburg/Holstein : Fränckel
145 an der Weser und Nordsee. Das Rindvieh der Marschgegcnden ist von vorzüglicher Güte. Die Hauptbeschäftigungen bleiben Viehzucht und Acker- bau. Der Handel ist nur an wenigen Orten von Bedeutung. — Die Re- sidenz Oldenburg mit 7000 Einw. hat rin ansehnliches Schloß. —Das Fürstenthum Eutin hat eine Größe von etwa 9 Quadratmeilen, und eine Einwohnerzahl von 20,000. Das Ländchen ist im Ganzen sehr frucht- bar, und an einzelnen Stellen ausgezeichnet schön. Die Stadt Eutin, mit 0000 Einw., ist der Sitz der Regierung und des Consistoriums für das Fürstenthum. Sie liegt in einer unmuthigen Gegend am Eutinersee, hat ein Schloß, und einen herrlichen Schloßgarten, ein ausgezeichnetes Schulhaus und mehre andere sehenswerthe Gebäude. Eine Stunde von Eutin liegt das Dorf Sielbeck in einer sehr reizenden Gegend. In der Nähe des Kirchdorfes Malent ist G rem S in ü hle n, mit einer Anhöhe, von welcher man eine herrliche Aussicht hat. Schwartau ist ein wohl- gebauter Flecken an der Trave. 5. Mecklenburg. Dieses Land liegt längs der Ostsee zwischen den preußischen Ländern, Hannover und Lauenburg, und enthält zwei, an Größe und Einwohnerzahl sehr verschiedene, Großherzogthümer, nämlich das Großherzogthum Meck- lenburg-Schwerin, von 200 Quadratm. Größe, und einer Einwohner- zahl von 400,000; und das Großherzogthum Mecklenburg-Slrclitz, von 47 Quadrakincilen Größe, und 90,000 Einwohnern. — Der Boden ist im Ganzen fruchtbar; Ackerbau und Viehzucht sind die Hauptbeschäfti- gungen der Einwohner; Flachs-, Obst- und Tabacksbau werden in einigen Gegenden ebenfalls stark betrieben. Das Land ist reich an Waldungen, Seen und Flüssen. Die vorzüglichsten Städte sind: ». Im Großhcrzogthum Mecklenburg-Schwerin: die Haupte und Resi- denzstadt Schwerin, an einem großen See, mit 11,000 Einw.; Lud- wig S l u st, in einem reizenden Gehölze, der gewöhnliche Aufenthaltsort de« Großherzogs; Doberan, mit dem ältesten und ausgezeichnetsten Seebad in Deutschland; und Rostock und Wismar, bedeutende Handelsstädte an der Ostsee. I>. Im Großherzogthum Mecklenburg - Strelitz: die Residenzstadt Neu- Strelitz, welche in der Form eines Sternes gebaut ist. «. Deutsche Lander deö Königs von Preusien. Die deutsche,, Besitzungen des Königs von Preußen bestehen aus 2 groß- ßen und mehren kleineren Theilen. Der östlich liegende Hauptthcll wird von den außerdeutschen Ländern Preußens, vom österreichischen Staate, von Sachsen, Kurhessen, Hannover, Mecklenburg, mehren kleineren deutschen Staaten und der Ostsee begränzt, und enthält die Provinzen: Branden- burg, Schlesien, Sachsen und Pommern; der westliche Haupttheil enthält die Provinzen: Wcssphalen und Rheinprovinz, und wird begränzt von Hannover, Kurhessen, Nassau, dem Großherzogthum Hessen, Baicrn, Frankreich, Luxemburg und den'niederlanden. .Im Ganzen woh- nen im deutschen Preußen auf 0050 Quadratm. mehr als 10j Mill. Men- schen. — Hauptflüsse sind: die Oder, die Elbe und der Rhein. Von den Nebenflüssen der Oder ist die Warthe zu bemerken; die wichtigsten Nebenflüsse der Elbe sind: die Mulde, Saale, Spree und Havel; der wichtigste des Rheins ist die Mosel. Größtentheils ist der Boden eben, und abwechselnd öde und fruchtbar. Die Provinz Brandenburg ist der unergiebigste Theil des Staates, und besteht größtentheils aus Sand 13

10. Neues Lesebuch für Schleswig-Holstein-Lauenburgische Volksschulen - S. 148

1842 - Oldenburg/Holstein : Fränckel
L48 schäftigen sich vorzüglich mit Leinweberei. Der Hauptfluß ist die Weser. — Brau » schweig, die Haupt-- und Residenzstadt des Landes mit 36,000 Einw. hat viele Fabriken, treibt bedeutenden Handel, und ist durch seine Jahrmärkte (Messen) berühmt. Hier wurde das Spinnrad erfunden. Eine Eisenbahn führt von hier über W o l sen b n t tcl nach dem Harze. — Helmstedt, am Fuße des Elins, hatte ehemals eine berühmte Universität. In der Nähe ist ein besuchter Gesundbrunnen. 8. Die Lippeschen Aürstenthümor. Diese Fürstenthümcr sind vom Königreiche Hannover, und von Westphalcn umgeben, und enthalten ans 31 Quadratili. reichlich 100,000 Eintv. Das Für- stenthum Lippen Detmold, mit der Hauptstadt Detmold macht den grö- ßeren, das Fürstcnthnm Lippe-B ückeburg mit der Hauptstadt Bü rkcbnrg, den kleineren Theil derselben aus. Der Boden ist größtcntheils gut, und lie- fert vorzüglich Ucberflnß an Flachs. ». Die Anhaltifchen Herzogthitmer. Diese ernähren auf 45 Quadratili. 140,000 Menschen. Der Boden ist größteutheils eben und fruchtbar, und trägt Getraide, Obst, Flachs, Hopfen und Taback. — Das Land liegt zwischen den preußische» Provinzen Bran- denburg und Sachsen, und theilt sich in drei kleine Herzogthümcr, nämlich in Anhalt-Dessau, Anhalt-Beruburg, und Anhalt-Köthen. Je- des hat sciiicil Namen von der Haupt-, und Residenzstadt deö Herzogthnms. I». Die Schwarzburgischen Herzogthitmer. Das Schwarzburgischc Gebiet liegt getrennt; der eine Theil ist von der Provinz Sachsen, de, andere von den sächsischen Herzogthümern eingeschlossen; der erste bildet das Herzogthum Schwarz bürg-Sonders ha nsrn, mit der Hauptstadt gleiches Namen-, der letzte das Herzogthn», Schwarzburg- Rudobstadt, niit der Hauptstadt Oludolstadt. Der fruchtbare Boden enthält zu», Theil große Waldungen; zum Theil bringt er Getraide und Obst im Ucberflnß hervor. Ii Dio Sächsischen Herzogthümcr. Die Länder der sächsischen Herzöge liegen nördlich von Baiern, östlich von Kurhesse», südlich von der Provinz Sachsen und westlich vom sächsischen Königreich. Sie haben eine Größe von 180 Quadrati«., und eine Einwoh- «erzähl von 610,000; sind größtcntheils fruchtbar, und liefern Obst, Ge- müse, Flachs und Wein. Zum Theil wird Bergbau getrieben; die Hauptbe- schäftigungen der Einwohner aber sind: Ackerbau, Viehzucht, Garnspinncn, Strltmpfstricken und Weben. Die Berge sind mit Waldungen bedeckt, und versorgen das Land mit Bau- und Brennholz. Ein Großhcrzogthum und drei Hcrzogthümer nehmen den angegebenen Flächenraunl ein. — Das Großherzogthum heißt Sachsen-Weimar, und enthält außer der Residenzstadt Weimar noch die Städte Jena und Ei- senach, von welchen die erstere durch eine berühmte Universität, die letztere durch den Aufenthalt Luthers, und das in der Nähe liegende Schloß Wart- burg merkwürdig ist. — Die wichtigsten Städte des Herzogthnms S ach seil - Ko bürg - Gotha sind Koburg und Gotha; die bedeutendste Stadt Sachsen-Altcnbu rgs ist Altenburg, und in Sa ch sen-Mciniligen sind die Stätte Meiningen und Hildburg hausen zu merken. Iä. Die Hessischen Länder. Diese Länder bestehen aus dem K u r f ü r st c n t h u in Hessen, dem Groß- h erzog thu in Hessen, und der Landgrafschast Hessen-Homburg; sie enthalten zusammengenommei, 1,400,000 Menschen auf 342 Quadratili. — Der Boden ist zum Theil sehr bergig, zum Theil eben und fruchtbar. Die
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